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ACOG rüttelt am JuSchG

09.09.2006 12:53

Dynamic Medien, die Firma hinter dem bekannten, deutschen Anime-Distributor ACOG, beruft sich gerne auf das Jugendschutzgesetz, um seinen Markt vor Grauimporten und Raubkopien zu schützen. Da Import-Titel im Regelfall keine Freigabe der FSK erhalten, unterliegen sie Einschränkungen im Versandhandel, was die Händler wettbewerbsrechtlich angreifbar macht.

So erwirkte Dynamic Medien auch im Fall gegen Avides Media eine einstweilige Verfügung. Nachdem der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen durchgefochten wurde, und das Landesgericht und Oberlandesgericht zu keiner schlüssigen Auffassung gekommen sind, ob die Freigaben des BBFC dem deutschen Jugendschutz genügen, und ob der Jugendschutz gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU verstoße, liegt die Frage laut heise online nun dem Europäischen Gerichtshof vor.

Sollte der EuGH den deutschen Sonderweg in Sachen Jugendschutz als EU-widrig erklären, wäre eine der tragenden Säulen des deutschen Jugendschutzgesetzes gekippt.

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