10.07.2007 15:05
Kühne Behauptungen stellt der Fahrzeugausrüster Hella auf seiner Informationsseite zu Tagfahrlicht (DRL) auf. So solle zu dessen Vorteilen gehören, daß es »58% der Unfälle mit Schwerverletzten« verhindere. Die Nutzenwirkung würde also selbst die von Sicherheitsgurten weit in den Schatten stellen. Als Quelle für diese Zahl nennt Hella die vielzitierte, niederländische Studie »The Safety Effects of Daytime Running Lights« (Koornstra, Bijleveld & Hagenzieker 1997).
Diese Interpretation als weithergeholt zu bezeichnen, wäre noch weit untertrieben, denn tatsächlich steht in der Studie lediglich folgendes:
For Germany in 1995, there were 9454 fatalities, but in multiple daytime accidents there were 3453 fatalities and in multiple accidents in dawn and dusk periods there were 307 fatalities (information from Bast). Taking half of the latter figure as relevant for DRL, this means that the DRL-relevant share of the fatalities is not 50% in Germany, but 38%. For injured persons, the DRL-relevant share in Germany is about 58%, which is higher than the assumed 50%.
Tatsächlich handelt es sich bei den einzigen 58 Prozent, die in der Studie vorkommen, um eine Potentialabgrenzung des Bundesamts für Straßenwesen. Als irrelevant für Tagfahrlicht wurden insbesondere Unfälle bei Nacht, ohne weitere Beteiligte, Auffahrunfälle und Unfälle aufgrund technischer Mängel kategorisiert. Auch sonstige Unfälle, die aus ähnlich trivialen Gründe nicht durch Tagfahrlicht hätten beeinflußt werden können, wurden damit ausgeschlossen.
Ginge es nach der Logik von Hella, könnten also sämtliche Unfälle durch Tagfahrlicht verhindert werden, solange oben genannte Kriterien nicht zutreffen.
STVO §3 (1) "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.... Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.... "
Das gilt meines Wissens für beleuchtete und unbeleuchtete Objekte oder Hindernisse.
So what?
Ich rechne immer mit unbeleuchteten Verkehrshindernissen, denn jede andere "heranfahrensweise" ist verboten und gefährlich!
Durch das sogenannte "Tagfahrlicht" werden unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer unzulässig benachteiligt, weil sie nach meiner Erfahrung leichter übersehen werden können, wenn man sich als PKW-Fahrer mehr auf die Lichter anderer Fahrzeuge konzentriert.
Die E-Mail-Adresse ist optional und wird nicht veröffentlicht.