28.12.2006 00:32
Insbesondere der Bezirk St. Veit an der Glan gibt sich im Radwegebau besonders kreativ, und gibt dortigen Benutzern der Straßen besondere Kopfnüsse auf, wie die Planung zu verstehen sei, wie beispielsweise hier auf der B94.
Die Breite der Fahrbahnmarkierung und der Durchmesser des Schildes lassen erahnen, wie großzügig bemessen der parallel zur B94 führende Weg in etwa sein muß. Circa 0,8 Meter dürfen sich die aus beiden Richtungen kommenden Rad- und Fußgänger teilen. Wie das konfliktfrei auf mehreren hundert Metern Länge ohne Ausweichmöglichkeiten funktionieren soll, ist allerdings rätselhaft.
Ähnlich herausfordernd ist auch die Radverkehrsführung entlang des innenstadtnahen Kreisverkehrs, wo Ossiacher Straße, Klagenfurter Straße und Bahnhofstraße aufeinandertreffen.
Nach dem mehr oder weniger sanften Auf und Ab der Gehsteigabsenkungen würde man eine Einmündung in den Kreisel erwarten, um dem Straßenverlauf folgen zu können.
Tatsächlich endet hier aber der rote Pflaster abrupt und mündet in einen Zebrastreifen. Wer die Kreuzung legal überqueren will, muß hier also schieben. Um eindringlich daran zu erinnern, haben die Planer in weiser Voraussicht das passende Schild mitten auf den Radweg plaziert.
Da Schieben grundsätzlich eine lästige Angelegenheit ist, könnten pfiffige Radfahrer nun auf die Idee kommen, daß man sich das Durchschlängeln durch die Säulen ersparen könnte, und direkt vom Zebrastreifen aus weiterzufahren.
Doch daran hat der Planer natürlich schon gedacht, und vereitelt solche Pläne, indem er das nachträgliche Auffahren auf den den Radweg unmöglich macht, in dem er ihn spitzwinkelig auf einer etwa 15 cm hohen Kante beginnen und enden läßt.
Wer hier weiterwill, kann also gar nicht anders, als sein Gefährt zu schieben. Oder aber man fährt gleich durchgehend auf der Fahrbahn, selbst wenn man sich damit über die Straßenverkehrsordnung hinwegsetzt, welche die Benutzung derart toller Radfahranlagen allen Ernstes vorschreibt.
Beim ersten Bild - Radwege bei St. Veit - 0,8m entlang der B94 - bist Du einem kleinen Irrtum aufgesessen. Schilder wie dieses muessen in Österreich zwingend rechts stehen- der Geh- und Radweg ist daher der geschotterte Weg ganz links.
Oder hat da die Behoerde die StVO nicht ganz im Kopf? :-)
Clemens
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